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   LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17   

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https://dejure.org/2019,60273
LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17 (https://dejure.org/2019,60273)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 06.08.2019 - 6 O 398/17 (https://dejure.org/2019,60273)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 06. August 2019 - 6 O 398/17 (https://dejure.org/2019,60273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    §§ 16 ff UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 832 BGB
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Voraussetzung des Beweises der Täterschaft eines Anschlussinhabers bzw. von Familienangehörigen

  • internetrechtsiegen.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet - Täterschaft Anschlussinhaber bzw. von Familienangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Voraussetzung des Beweises der Täterschaft eines ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17
    Sie hat darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass die Beklagten für die von ihr behaupteten Urheberrechtsverletzungen als Täter verantwortlich sind (vgl. BGH, NJW 2013, 1441 Rn. 32 - Morpheus; BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 14 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 32 - Everytime we touch).

    Da dieser Beweis auch kaum zu führen ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen diesen Internetanschluss nutzen konnten (BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 15 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III).

    Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2014, 657).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17
    Sie hat darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass die Beklagten für die von ihr behaupteten Urheberrechtsverletzungen als Täter verantwortlich sind (vgl. BGH, NJW 2013, 1441 Rn. 32 - Morpheus; BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 14 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 32 - Everytime we touch).

    Da dieser Beweis auch kaum zu führen ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen diesen Internetanschluss nutzen konnten (BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 15 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III).

    Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers kommt auch dann in Betracht, wenn der Internetanschluss - wie bei einem Familienanschluss - regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird (BGH, NJW 2016, 953 Rn. 39 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 34 - Everytime we touch; BGH, NJW 2018, 68).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17
    Sie hat darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass die Beklagten für die von ihr behaupteten Urheberrechtsverletzungen als Täter verantwortlich sind (vgl. BGH, NJW 2013, 1441 Rn. 32 - Morpheus; BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 14 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 32 - Everytime we touch).

    Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers kommt auch dann in Betracht, wenn der Internetanschluss - wie bei einem Familienanschluss - regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird (BGH, NJW 2016, 953 Rn. 39 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 34 - Everytime we touch; BGH, NJW 2018, 68).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17
    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat (BGH, NJW 2018, 65).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17
    Zum anderen hat der Beklagte zu 1) auch keinen ungesicherten W-LAN Anschluss gehabt (BGH, GRUR 2010, 633).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17
    Sie hat darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass die Beklagten für die von ihr behaupteten Urheberrechtsverletzungen als Täter verantwortlich sind (vgl. BGH, NJW 2013, 1441 Rn. 32 - Morpheus; BGH, NJW 2014, 2360 Rn. 14 - BearShare; BGH, NJW 2016, 953 Rn. 37 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 32 - Everytime we touch).
  • EuGH, 18.10.2018 - C-149/17

    Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17
    Zu weiterem Vortrag ist der Beklagte, auch nach der Entscheidung des EuGH nicht verpflichtet (EuGH Urt. v. 18.10.2018 - C-149/17, BeckRS 2018, 25253).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

    Auszug aus LG Frankenthal, 06.08.2019 - 6 O 398/17
    Diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers kommt auch dann in Betracht, wenn der Internetanschluss - wie bei einem Familienanschluss - regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird (BGH, NJW 2016, 953 Rn. 39 - Tauschbörse III; BGH, NJW 2017, 78 Rn. 34 - Everytime we touch; BGH, NJW 2018, 68).
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